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   BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53   

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BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53 (https://dejure.org/1954,1329)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1954 - 4 StR 866/53 (https://dejure.org/1954,1329)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1954 - 4 StR 866/53 (https://dejure.org/1954,1329)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Schließlich ist es auch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht unter Hinweis auf die zeitlichen Zwischenräume drei, selbständige Handlungen angenommen hat (vgl RGSt 75, 209 f; BGHSt 2, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]).
  • BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Täter den Minderjährigen bewußt veranlaßt, den Körper, insbesondere den Geschlechtsteil, zu entblößen und unzüchtigen Blicken preiszugeben oder sich hierbei sogar selbst zu befriedigen (RG DR 1943, 234 Nr. 2; BGH 2 StR 160/53 vom 22. September 1953 - NJW 1953, 1761).
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Der Angeklagte hat den minderjährigen Lehrling Sch. somit in allen drei Fällen dazu verführt, sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen, wobei der Minderjährige ebenfalls den Tatbestand des § 175 StGB zur äußeren wie zur inneren Tatseite erfüllte (BGHSt 2, 40).
  • BGH, 19.02.1952 - 1 StR 719/51

    Aufsichtsverhältnis zwischen einem Kaufmann und seinen minderjährigen

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Daß zwischen einem kaufmännischen Lehrling und seinem Ausbildungsleiter ein Überordnungs- und Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von § 174 Nr. 1 StGB besteht, unterliegt keinem Zweifel (BGHSt 2, 157).
  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 155/53
    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Wenn die Strafkammer eine Verführung zum Unzuchttreiben annimmt, so ist dies unschädlich, weil es sich bei der Verführung zum Unzuchttreiben und zum Mißbrauchenlassen um gleichwertige Erscheinungsformen desselben gesetzlichen Straftatbestandes handelt (BGH 4 StR 155/53 vom 25. Juni 1953).
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 214/51
    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Daß das Abhängigkeitsverhältnis auf das Verhalten des Minderjährigen von erkennbarem Einfluß ist, wird nicht vorausgesetzt (BGHSt 73; 1 StR 214/51 vom 12. Juni 1951 = NJW 1951, 726 Nr. 25).
  • RG, 07.12.1885 - 2992/85

    Genügt die Bezugnahme auf amtliche Verhandlungen in einem Strafbescheide der

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Als Beweismittel herbeigeschafft sind Urkunden somit erst dann, wenn ein Prozeßbeteiligter ihren Gebrauch in der Hauptverhandlung verlangt (RGSt 41, 13; 56, 105; RG JW 1932, 3103 Nr. 56, 3105 Nr. 59; BGH 4 StR 145/52 vom 18. Juni 1953), und zwar ein Briefwechsel nur insoweit, als die Verlesung bestimmter Stücke beantragt wird (RGSt 13, 158; 24, 104; 61, 288; RG GA 46, 430).
  • RG, 17.04.1893 - 1084/93

    1. Wird eine Urkunde dadurch zu einem herbeigeschafften Beweismittel, daß sie in

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53
    Als Beweismittel herbeigeschafft sind Urkunden somit erst dann, wenn ein Prozeßbeteiligter ihren Gebrauch in der Hauptverhandlung verlangt (RGSt 41, 13; 56, 105; RG JW 1932, 3103 Nr. 56, 3105 Nr. 59; BGH 4 StR 145/52 vom 18. Juni 1953), und zwar ein Briefwechsel nur insoweit, als die Verlesung bestimmter Stücke beantragt wird (RGSt 13, 158; 24, 104; 61, 288; RG GA 46, 430).
  • BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58

    Unerfahrenheit i.S.d. Wuchergesetze - Unerfahrenheit als Eigenschaft beruhend auf

    In diesem Verfahren sehen die Angeklagten unter Berufung auf das Urteil des 4. Strafsenats 4 StR 866/53 vom 8. April 1954 einen Verstoß gegen § 59 StPO, da jedem Zeugen einzeln die Eidesformel vorgesprochen werden müsse.
  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat tritt den - im Schrifttum teilweise bekämpften - Entscheidungen des Reichsgerichts und des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs auch hinsichtlich des § 174 Nr. 1 StGB bei (ebenso BGH 4 StR 866/53 vom 8. April 1954), schon deshalb, weil, wie oben erwähnt, die neuere reichsgerichtliche Rechtsprechung im Gesetz durch die Änderung des Merkmals "Vornahme unzüchtiger Handlungen mit ..." in "Missbrauch zur Unzucht" ihren Niederschlag gefunden hat.
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 120/63

    Schüsse eines SS-Unterführers auf Häftlinge des Konzentrationslagers

    An diesem schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aufgestellten und vom Bundesgerichtshof bestätigten Erfordernis (RGSt 41, 4, 13; BGH Urt. vom 8. April 1954 - 4 StR 866/53), das sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang der Vorschrift ergibt, ist festzuhalten.
  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
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  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65

    Rechtsmittel

    Auch schon früher hat der Bundesgerichtshof in Fällen, die dem hier zu entscheidenden ähnlich waren, die Verurteilung aus dieser Strafvorschrift gebilligt (BGHSt 7, 48, 51 [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54]; Urteil vom 8. April 1954, 4 StR 866/53).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 114/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Wie die Strafkammer zutreffend erkannt hat, liegt ein Mißbrauch zur Unzucht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB schon dann vor, wenn der Minderjährige veranlaßt wird, sich zu entblößen und sich unzüchtigen Blicken preiszugeben (RGSt 73, 78 (80); RG GA 48, 113; RG HRR 1938 Nr. 258; BGHSt 7, 48 (51) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54] und BGH 4 StR 866/53 vom 8. April 1954 S. 5).
  • BGH, 05.02.1958 - 2 StR 517/57

    Rechtsmittel

    Denn "herbeigeschafft" sind nicht alle dem Gericht vorliegenden Schriftstücke, sondern nur solche, deren Benutzung von einem Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung verlangt wird, wobei die bestimmten Schriftstücke, deren Verlesung gewünscht wird, genau bezeichnet werden müssen (RGSt 41, 13; 61, 287; BayObLG NJW 1952, 1156, BGH Urt. 4 StR 866/53 vom 8. April 1954).
  • BGH, 26.09.1957 - 4 StR 301/57

    Rechtsmittel

    Es bedarf auch keiner Erörterung, ob an der von Dallinger (MDR 1954, 336) wiedergegebenen Entscheidung des Senats vom 6. April 1954 - 4 StR 866/53 - festzuhalten ist, die § 59 StPO dahin auslegt, daß "der gesamte Vorgang der Vereidigung" - einschließlich der vom vereidigenden Richter zu sprechenden Worte - für jeden einzelnen Zeugen besonders vorgenommen werden muß, oder ob das Gebot der Einzelvereidigung sich nur auf die vom Zeugen zu sprechenden Worte bezieht und nur verhindern will, daß mehrere Zeugen im Chor sprechen.
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 9/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Pflicht des Gerichts zur Erstreckung der Beweisaufnahme auf das Filmtagebuch hing davon ab, daß ein Prozeßbeteiligter seinen Gebrauch, also die Verlesung zum Zwecke der Feststellung seines Inhalts, in der Verhandlung anregte, daß der Angeklagte oder sein Verteidiger es alsdann vorlegte und daß seine Gebrauchsfähigkeit festgestellt wurde (vgl. BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63]; BGH MDR 1953, 723; Urteil des Senats 4 StR 866/53 vom 8. April 1954).
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